Ohne (Fach-) Abitur

Bewerben ohne (Fach-) Abitur

Nach dem Hessischen Hochschulgesetz können Sie auch als beruflich Qualifizierter ohne (Fach-) Abitur ein Bachelor-Studium aufnehmen.

Dazu erfüllen Sie eine der folgenden Anforderungen:

  • Bestandene Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Abschlüsse an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen). Eine Liste entsprechender Abschlüsse finden Sie hier. Die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen finden Sie auf der Internetseite des Landes Hessen.
  • Wenn Sie eine Ausbildung zur Erzieherin oder Erzieher mit staatlicher Anerkennung absolviert haben, sind Sie berechtigt ein Studium aufzunehmen und können sich gerne bei uns bewerben.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, führt auch der folgende Weg zum Studium:

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit anschließender mindestens zweijähriger hauptberuflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studium verwandten Bereich und absolvieren erfolgreich die Hochschulzugangsprüfung (HZP). Die HZP legen Sie an der Frankfurt University of Applied Science ab. Für einen Studienstart im Oktober wählen Sie als Anmeldetermin den 15. Februar. Ausführliche Informationen und Kontakte zur HZP finden Sie hier.
Anerkennung von Vorleistungen

Anerkennung von Vorleistungen

Sie haben bereits eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Bildung, Erziehung, Soziales oder Management absolviert oder haben in diesem Feld studiert? Wenn Sie Qualifikationen erworben haben, deren Inhalte und Umfang sich mit denen einzelner Module unserer pädagogischen Studiengänge decken, können Sie eine Anerkennung dieser Module beantragen.

Wenn Sie bereits eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolviert haben, können Sie sich Ihre Ausbildung pauschal anerkennen lassen. Welche Module Ihnen pauschal anerkannt werden, ist abhängig davon, ob Sie Ihre Ausbildung nach dem neuen oder nach dem alten Rahmenlehrplan absolviert haben:

  • Wenn Ihre Ausbildung auf DQR 6-Niveau nach dem neuen Rahmenlehrplan stattgefunden hat (Ausbildung nach 2013, DQR 6-Niveau vermerkt auf Abschlusszeugnis und Lern- und Aufgabenfelder statt Fächer im Zeugnis ausgewiesen), können Sie Ihr Studium um 1 Jahr verkürzen.
  • Wenn Ihre Ausbildung nicht nach dem neuen Rahmenlehrplan stattgefunden hat (Ausbildung vor 2013 oder „Fächer“ im Zeugnis ausgewiesen), prüfen wir gerne individuell, welche Module Ihnen anerkannt werden können.

Haben Sie sich in einem vorangegangenen Studium oder einer Ausbildung bereits Qualifikationen erworben, die sich mit denen einzelner Module Ihres aktuellen Studiums decken, können Sie für die entsprechenden Module eine individuelle Anerkennung beantragen. Wichtig dabei ist, dass Inhalte, zeitlicher Umfang sowie das Niveau der vorangegangenen Aus- oder Weiterbildungseinrichtung dem des jeweiligen Moduls an der accadis Hochschule entsprechen muss, für das Sie eine Anerkennung beantragen. Die Anerkennung von Teilmodulen ist nicht möglich.

Die Anerkennung von Vorleistungen beantragen Sie bitte zusammen mit Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz. Bitte fügen Sie dem Antrag Kopien Ihrer Zeugnisse und Zertifikate, mit denen Sie die Anerkennung der jeweiligen Module begründen, bei.

© 2026 accadis education, Alle Rechte vorbehalten. Impressum Datenschutz Anmelden