160 stunden qualifizierung

160-Stunden-Qualifizierung zur Pädagogischen Fachkraft zur Mitarbeit

Sie sind auf der Suche nach Fachkräften für Ihre Kita?
Weshalb rekrutieren Sie nicht einfach Quereinsteiger?

Mit unserer 160-Stunden-Qualifizierung für fachfremdes Personal werden Quereinsteiger gemäß § 25 nach HKJGB zur „Pädagogischen Fachkraft zur Mitarbeit“ qualifiziert und sind ab dem ersten Tag in der Kita einsetzbar.

Vorgehen

  1. Auswahl der Kandidaten
    • Der Träger identifiziert geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach HKJGB § 25 b, Absatz (2), Punkt 6 und klärt die Voraussetzungen nach 6. b) aa) oder bb) ab.

  2. Anmeldung
    • Der Träger schlägt dem Jugendamt den ausgewählten Kandidaten bzw. die ausgewählte Kandidatin vor und informiert das Jugendamt über Zeitrahmen und Inhalte der geplanten 160-Stunden-Qualifizierung an der accadis Hochschule Bad Homburg.

  3. Anerkennung als Pädagogische Fachkraft zur Mitarbeit
    • Sobald die Genehmigung des Jugendamtes vorliegt, kann die Person auf den Fachkräfteschlüssel der Einrichtung angerechnet werden und mit der Qualifizierung beginnen.
    • Dazu meldet der Träger den Kandidaten oder die Kandidatin zur Fortbildung an der accadis Hochschule Bad Homburg an.
    • Nach absolvierter Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden von der accadis Hochschule Bad Homburg ein Hochschulzertifikat, das der Träger beim Jugendamt vorlegt, um für den Quereinsteiger sodann unbefristet den Status „Pädagogische Fachkraft zur Mitarbeit“ nach § 25 b Abs. 2 Nr. 6 HKJGB zu erhalten.

Organisation

Umfang und Zeitplan

Die Qualifizierung umfasst insgesamt
160 Zeitstunden, die mit jeweils
8 Stunden pro Tag an
ca. 10 Freitagen und Samstagen
(20 Tage) absolviert werden.

Die Qualifizierungsmaßnahme ist nach spätestens 8 Monaten abgeschlossen.

Flexibilität

Methodisch werden Inhalte je nach didaktischer Erfordernis im
Präsenz- oder im Online-Format angeboten.

Module können auch Elemente des Selbststudiums oder Praxisanteile beinhalten, die in der Einrichtung umgesetzt werden müssen.

Kosten


1.920,00 €

*fällig mit der Anmeldung

 

Nächster Starttermin: 06.03.2026
Sichern Sie sich jetzt schon Ihren Platz!

Für weitere Informationen und Anmeldung kontaktieren Sie bitte die accadis Hochschule.

Kontakt accadis Hochschule

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Seminarinhalte
160 Stunden-Qualifizierung zur Pädagogischen Fachkraft zur Mitarbeit

  • Bildung und Erziehung I
  • Bildung und Erziehung II
  • Neurobiologische Grundlagen des Lernens
  • Entwicklungspsychologie des Kindesalters I
  • Entwicklungspsychologie des Kindesalters II
  • Rechtliche Grundlagen und Kinderschutz I
  • Rechtliche Grundlagen und Kinderschutz II
  • Curriculare Grundlagen: Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan
  • Beratung und Elternarbeit  

  • Pädagogische Vielfalt, Heterogenität und Inklusion
  • Kindliche Sprachentwicklung, Mehrsprachigkeit
  • Literacy und sprachliche Förderung
  • Ästhetische, naturwissenschaftliche und mathematische Bildung I und II
  • Beobachtung und Dokumentation
  • Planung | Umsetzung Präsentationen
  • Präsentationen

Terminplan
März 2026 – September 2026

März 2026 06.03.2026 | 07.03.2026 | 20.03.2026 | 21.03.2026
April 2026 24.04.2026 | 25.04.2026
Mai 2026 08.05.2026 | 09.05.2026 | 22.05.2026| 23.05.2026
Juni 2026 12.06.2026 | 13.06.2026 | 26.06.2026 | 27.06.2026
August 2026 14.08.2026 | 15.08.2026
September 2026 18.09.2026 | 19.09.2026

Unter Vorbehalt von Änderungen. Die Seminare finden in der Regel jeweils von 09:00 bis 16:15 Uhr in Präsenz an der accadis Hochschule statt.

FAQ
Qualifizierung Pädagogische Fachkraft Hessen: Bestimmungen und Voraussetzungen

  • Eine pädagogische Fachkraft zur Mitarbeit übernimmt unterstützende Aufgaben. Dazu gehören die pädagogische Betreuung und Förderung von Kindern, die Planung und Durchführung von Bildungsangeboten sowie die Beobachtung und Dokumentation ihrer Entwicklung.
  • Eine pädagogische Fachkraft kann darüber hinaus mit der Gruppenleitung betraut werden.
  • Die Anerkennung der 160-Stunden-Qualifizierung ist in jedem Bundesland individuell geregelt. Es handelt sich nicht um eine bundesweit einheitliche Qualifikation.
  • Die in Hessen zur pädagogischen Fachkraft zur Mitarbeit qualifizierte Person muss klären, ob und unter welchen Bedingungen die Qualifizierung in einem anderen Bundesland anerkannt wird.
  • Die Qualifizierung ist durch das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) gerahmt.
  • Diese Qualifizierung ist explizit für KiTas in Hessen vorgesehen.
  • Ja, die Teilnehmenden müssen vor dem Start des Kurses bei einer KiTa tätig sein.
  • Die KiTa muss der Teilnahme zugestimmt, die Zugangsvoraussetzungen geprüft und die Genehmigung vom Jugendamt eingeholt haben.
  • KiTas sind dem Jugendamt unterstellt.
  • In Hessen ist gesetzlich festgelegt, dass in KiTas derzeit maximal 25% des Gesamtpersonals fachfremd sein darf.
  • Das Jugendamt muss die Eignung des Teilnehmenden prüfen und der Qualifizierung zustimmen.
  • Das DQR-Niveau 4 und das HKJGB legen fest, welcher beruflicher Abschluss für die Teilnahme an der Qualifizierung vorhanden sein muss.
  • Teilnehmende müssen mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss und über eine abgeschlossene Ausbildung im In- oder Ausland nach DQR-Niveau 4 verfügen.
  • Diese Anforderung entspricht §25 b Abs. 2 Nr. 6 HKJGB.
  • Der Titel bzw. das Zertifikat „Pädagogische Fachkraft zur Mitarbeit“ ist an den KiTa-Träger gebunden, der der Anmeldung zur Qualifizierung zugestimmt hat.
  • Bei einem Wechsel muss durch eine Einzelfallprüfung vom Jugendamt entschieden werden, ob der Titel in der neuen KiTa weitergeführt werden kann.

Interessenten müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bei einer KiTa tätig sein.
  • Einen Abschluss nach DQR-Niveau 4 vorweisen.
  • Das Einverständnis der KiTa-Leitung und des KiTa-Trägers vorliegen haben.
  • Die Genehmigung des Jugendamtes vorliegen haben.
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